Nach Vorstellung des Geschäftsberichts 2011 anlässlich der 24. Verbandsversammlung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V. durch die Präsidentin Edith Gräfl am 19. Mai 2011 beschloss die Mitgliederversammlung einstimmig die in der Mitgliederzeitung „Mitteilungen für Mitglieder“ Nr. 84 angekündigte Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung.

Im Anschluss daran wählte die Mitgliederversammlung einstimmig die Mitglieder (50) des neuen Verbandsausschusses. In seiner konstituierenden Sitzung am 20. Mai 2011 wurden vom Verbandsausschuss 10 weitere Mitglieder gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung zugewählt.

Darüber hinaus wurde in der konstituierenden Sitzung des Verbandsauschusses am 20. Mai 2011 der neue Vorstand gewählt. Die Präsidentin Edith Gräfl wurde in Ihrem Amt bestätigt. Neuer Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V. ist Prof. Dr. Ulrich Preis. 

Die Zusammensetzung des aktuellen Verbandsausschusses, Vorstandes sowie weitere Personalien finden Sie im verlinkten Bereich der Satzung.