Portrait
des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V.
Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das
Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern. Zu diesem Zweck
sollen, besonders durch einen laufenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch, die
Gerichte für Arbeitssachen, Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden
werden.
Der Verband ist eine Wiedergründung des früheren Arbeitsgerichtsverbandes,
der sich 1933 auflöste, um einer Übernahme durch die Naziorganisationen
zuvorzukommen. Er besteht schon seit dem Jahre 1893, in dem er als Gewerbe-
und Kaufmannsgerichtsverband gegründet wurde. Heute umfasst der Verband
rund 3.400 Mitglieder, insbesondere Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
der Gerichte für Arbeitssachen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
sowie die Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und die
Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten oder für
die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Behörden. Die Bundesrepublik
Deutschland selbst sowie die Bundesländer haben die korporative Mitgliedschaft
im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. erworben.
Durch Landestagungen, die im turnusmäßigen Wechsel in allen Bundesländern
stattfinden, die alle drei Jahre abzuhaltende Verbandsversammlung und örtliche
Aktivitäten wird ein lebendiger Erfahrungsaustausch und ein persönliches
Kennenlernen der Mitglieder erreicht. Über die Tagungen, bei denen in Vorträgen,
Kurzreferaten und Podiumsdiskussionen aktuelle Fragen des Arbeitsrechts behandelt
werden, wird in den Mitteilungen des Verbandes berichtet, die dieser
in der Regel zweimal jährlich für die Mitglieder kostenlos herausgibt.
Im Interesse einer möglichst umfassenden und gleichgewichtigen Vertretung
aller am Arbeitsrecht beteiligten Kreise bitten wir Sie, die persönliche
Mitgliedschaft im Deutschen Arbeitsgerichtsverband zu erwerben. Durch die kollektiven
Beiträge des Deutschen Gewerkschaftsbundes bzw. der Einzelgewerkschaften
sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände oder
einzelner Arbeitgeberverbände sind deren
Mitglieder von einer persönlichen Beitragsverpflichtung befreit. Im Übrigen
richtet sich der Beitrag nach § 4 der Satzung des Verbandes.
Falls Sie die Mitgliedschaft erwerben wollen (der Mitgliedsbeitrag beträgt 18,00
Euro pro Jahr), bitten wir Sie, die für Sie
in Betracht kommende Beitrittserklärung (Beitrittserklärung
S für Selbstzahler, Beitrittserklärung
K für korporative Mitglieder) auszudrucken und ausgefüllt
und unterschrieben an die Geschäftsstelle des Verbandes zu übersenden.
Eine schriftliche Bestätigung geht Ihnen sodann umgehend zu.
Für den Vorstand
Edith Gräfl (Präsidentin)
Prof.
Dr. Ulrich Preis (Vizepräsident)