Portrait des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V.

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern. Zu diesem Zweck sollen, besonders durch einen laufenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch, die Gerichte für Arbeitssachen, Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden werden.

Der Verband ist eine Wiedergründung des früheren Arbeitsgerichtsverbandes, der sich 1933 auflöste, um einer Übernahme durch die Naziorganisationen zuvorzukommen. Er besteht schon seit dem Jahre 1893, in dem er als Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverband gegründet wurde. Heute umfasst der Verband rund 3.400 Mitglieder, insbesondere Berufsrichter und ehrenamtliche Richter der Gerichte für Arbeitssachen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie die Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und die Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten oder für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Behörden. Die Bundesrepublik Deutschland selbst sowie die Bundesländer haben die korporative Mitgliedschaft im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. erworben.

Durch Landestagungen, die im turnusmäßigen Wechsel in allen Bundesländern stattfinden, die alle drei Jahre abzuhaltende Verbandsversammlung und örtliche Aktivitäten wird ein lebendiger Erfahrungsaustausch und ein persönliches Kennenlernen der Mitglieder erreicht. Über die Tagungen, bei denen in Vorträgen, Kurzreferaten und Podiumsdiskussionen aktuelle Fragen des Arbeitsrechts behandelt werden, wird in den Mitteilungen des Verbandes berichtet, die dieser in der Regel zweimal jährlich für die Mitglieder kostenlos herausgibt.

Im Interesse einer möglichst umfassenden und gleichgewichtigen Vertretung aller am Arbeitsrecht beteiligten Kreise bitten wir Sie, die persönliche Mitgliedschaft im Deutschen Arbeitsgerichtsverband zu erwerben. Durch die kollektiven Beiträge des Deutschen Gewerkschaftsbundes bzw. der Einzelgewerkschaften sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände oder einzelner Arbeitgeberverbände sind deren Mitglieder von einer persönlichen Beitragsverpflichtung befreit. Im Übrigen richtet sich der Beitrag nach § 4 der Satzung des Verbandes.

Falls Sie die Mitgliedschaft erwerben wollen (der Mitgliedsbeitrag beträgt 18,00 Euro pro Jahr), bitten wir Sie, die für Sie in Betracht kommende Beitrittserklärung (Beitrittserklärung S für Selbstzahler, Beitrittserklärung K für korporative Mitglieder) auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle des Verbandes zu übersenden. Eine schriftliche Bestätigung geht Ihnen sodann umgehend zu.

Für den Vorstand

Edith Gräfl (Präsidentin)
Prof. Dr. Ulrich Preis (Vizepräsident)