Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
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11. Landestagung in bremen

20/11/2025

 
Am Donnerstag, 20. November 2025, lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zur 11. Landestagung nach Bremen ein.
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Tagungsort: Bremer Rathaus, Am Markt 21, 28195 Bremen 
Tagungsbeginn: 10 Uhr
Beschreibung der Veranstaltung:
Passend zu den aktuellen Diskussionen rund um Gleichbehandlung und Tarifautonomie widmet sich die 11. Landestagung Bremen des DArbGV am 20. November 2025 in Bremen den Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2024.
Durch die Tagung führen Prof. Dr. Sebastian Kolbe und Prof. Dr. Angie Schneider, beide Universität Bremen.
Inhaltlich eröffnet wird das Programm von Dr. Mathias Maul-Sartori (LAG Berlin-Brandenburg), der die prozessualen Konsequenzen des Beschlusses beleuchtet. Im Anschluss diskutieren Prof. Dr. Nadine Brandl (ver.di) und Cornelius Neumann-Redlin (Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.) die verhandlungstechnischen Perspektiven aus Sicht der Tarifvertragsparteien.
Am Nachmittag folgen Kurzvorträge von Prof. Dr. Clemens Höpfner (Universität zu Köln) und Prof. Dr. Adam Sagan (Universität Bayreuth) zu unionsrechtlich überformten Fallgruppen. Ein weiterer Höhepunkt ist die Verleihung des Dissertationspreises 2025, bevor die Tagung in eine gemeinsame Podiumsdiskussion mit allen Referierenden mündet.
Das gesamte Programm finden Sie unter: darbgv.de/bremen-programm.
Zum Plakat gelangen Sie hier. 


Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis spätestens zum 6. November 2025 über den folgenden Button oder direkt über darbgv.de/bremen-anmeldung Anmeldungen per Post, Fax, Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

Wie immer gilt: Die Teilnahme an unseren Tagungen ist kostenfrei und für Getränke und einen Mittagsimbiss wird gesorgt. Eine Spende oder – soweit Sie noch kein Mitglied sind – ein Mitgliedsantrag sind jedoch stets willkommen. Auch FAO-Bescheinigungen werden auf Antrag bei der Anmeldung gerne und kostenfrei erteilt, wir freuen uns jedoch in diesem Zusammenhang über eine Spende (Richtwert: 50 €). Der Versand der FAO-Bescheinigungen erfolgt im Nachgang per E-Mail.

Reisekosten können grundsätzlich nicht übernommen werden. Für alle noch in Ausbildung befindlichen Mitglieder des DArbGV, die an Landestagungen und Kongressen des DArbGV teilnehmen, gibt es  die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Reisekosten zu erhalten. Mehr dazu hier.

Die Anerkennung nach § 37 Abs.7 BetrVG liegt vor. Diese finden Sie hier.

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