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Dissertationspreis 2025 vergeben

20/11/2025

 
Im Rahmen unserer 11. Landestagung Bremen wurde der diesjährige Dissertationspreis 2025 des Deutschen Arbeitsgerichtsverband an Frau Dr. Milena Herbig übergeben. 
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Als Vertreter der Jury hat Prof. Dr. Martin Franzen, Ludwig-Maximilians-Universität München, die Laudatio gehalten, die wir im folgenden wiedergeben. 

Wir gratulieren Frau Dr. Milena Herbig sehr herzlich. 
Laudatio Dissertationspreis Milena Herbig
"Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst"
von Prof. Martin Franzen, München

Guten Tag allerseits, 

es hat nun schon Tradition, dass auf der Landestagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands im Herbst eines jeden Jahres der Dissertationspreis verliehen wird – und zwar stets nach dem Mittagessen. Wie in den Vorjahren hat über den Preis eine Jury befunden. Die Jury besteht üblicherweise aus einigen professoralen Mitgliedern des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands. In diesem Jahr waren beteiligt: Claudia Schubert (Universität Hamburg), Anne Wietfeld (Universität Münster), Rüdiger Krause (Universität Göttingen) und meine Person. Die Jury musste unter vier eingereichten Arbeiten auswählen. Dabei handelte es sich durchweg um sehr gute Arbeiten. Alle eingereichten Dissertationen bewerteten die Gutachter in den jeweiligen Promotionsverfahren mit der Bestnote summa cum laude. Daher war die Letztentscheidung nicht einfach.

Die Wahl fiel im Ergebnis einmütig auf die Arbeit von Milena Herbig „Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst“. Die Arbeit entstand am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer unter der Betreuung von Constanze Janda und wurde im Sommer 2024 von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur hat Frau Herbig bis Mitte September 2023 berücksichtigt. Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. 12. 2024, der ja im Mittelpunkt unserer heutigen Tagung steht, konnte Frau Herbig daher noch nicht berücksichtigen. Daher wissen wir nicht, ob und wie sich dieser Beschluss auf einzelne Ergebnisse der Arbeit auswirken würde. 
Worum geht es in der Arbeit? Zunächst: die Arbeit ist nicht auf eine oder mehrere These hin geschrieben, die dann nach den bekannten juristischen Argumentationstopoi ausbuchstabiert werden. Das zeigt bereits der Titel „Rechtsfragen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst“. Vielmehr ist es das Ziel der Arbeit in den Worten von Frau Herbig – ich zitiere -, „das System der Eingruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L umfassend, strukturiert und systematisch zu erfassen und kritisch zu beleuchten. Es soll herausgearbeitet werden, nach welchen Kriterien sich die Entgelthöhe richtet, wie diese Kriterien entstanden sind und wie sie sich im Laufe der Zeit verändert haben“ (S. 26) - Zitatende. Diesen Anspruch löst Frau Herbig vollumfänglich ein. 
Im ersten inhaltlichen Kapitel beschreibt Frau Herbig die Eingruppierungsregeln im öffentlichen Dienst, stellt die Grundsätze der Eingruppierung dar und zeichnet ihre rund 100 Jahre zurückreichende Geschichte nach. Im zweiten Kapitel wird der rechtliche Rahmen entfaltet – vom Völkerrecht und Unionsrecht über Art. 3 GG bis hin zum sogenannten einfachen Recht und der Auslegung von Tarifverträgen. Das dritte Kapitel bereitet den Zentralbegriff der Eingruppierung, den Begriff des Arbeitsvorgangs, auf. Im Ergebnis folgt Frau Herbig der neueren Rechtsprechung des BAG, welche bekanntlich zur Befürwortung großer Arbeitsvorgänge neigt und deshalb die Eingruppierungsentscheidung öffentlicher Arbeitgeber schon etwas durcheinander gebracht hat – gerade auch in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Im vierten Kapitel nimmt sich Frau Herbig einzelne Tätigkeitsmerkmale vor – etwa die Begriffe „Kenntnisse und Fertigkeiten“ auf den verschiedenen Qualifikationsebenen und die Begriffe „Verantwortung, Bedeutung und Leitungspositionen“. Im abschließenden Kapitel analysiert Frau Herbig die anlässlich der Corona-Pandemie aufgeworfene Frage, ob „systemrelevante Tätigkeiten“ bei der Vergütungsgestaltung besonders zu berücksichtigen seien. Dies sieht Frau Herbig tendenziell eher kritisch, weil dieses Kriterium der Systemrelevanz eher an Branchen als an konkreten Berufen anknüpft, wenn ich Frau Herbig richtig verstanden habe. 

Warum hat sich die Jury gerade für diese Arbeit entschieden? Aus meiner Sicht waren vor allem drei Punkte ausschlaggebend: Erstens: Die Arbeit schließt eine Forschungslücke. Eingruppierungsregeln im öffentlichen Dienst wurden nach Einschätzung der Jury und auch der Gutachter im Promotionsverfahren jedenfalls in neuerer Zeit noch nicht systematisch aufbereitet. Zweitens und damit verbunden: Die Arbeit ist daher auch praktisch relevant. Jeder, der mit Eingruppierungsfragen zu tun hat – und das werden nicht wenige Richter und Rechtsanwälte sein, wird aus der Lektüre des Buches Gewinn ziehen. Und drittens: Die Gesamtthematik wird uns noch weiter beschäftigen, vor allem, wenn die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden und das deutsche Entgelttransparenzgesetz wohl nicht unerheblich verändern wird. Das dürfte auch Rückwirkungen auf Eingruppierungsregeln in den Tarifverträgen mit sich bringen. Abschließend will ich noch einen Außenstehenden – also kein Jury-Mitglied – zu Wort kommen lassen: Eberhard Natter,ehemaliger Präsident des LAG Baden-Württemberg und langjähriges Mitglied des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und damit hier in diesem Kreis wohl bekannt, kam in seiner im aktuellen Heft der RdA publizierten Besprechung des Buches von Frau Herbig zu folgendem Fazit: ich zitiere: „Zum Glück ist Milena Herbig nicht der Versuchung erlegen, zu einem ‚ausgetretenen‘ Thema eine weitere Dissertation zu verfassen, sondern hat sich eines wissenschaftlich wenig erschlossenen Rechtsgebiets angenommen. Sie hat hierbei die Diskussion über die Rechtsfragen des Eingruppierungsrechts in beachtlicher Weise fortentwickelt“ (RdA 2025, 331, 332). Dem ist nichts hinzuzufügen. 
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Herzlichen Glückwunsch an Frau Herbig! 



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