Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
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11. Landestagung Niedersachsen in Hannover – Was wir schon immer sagen wollten: Reformbedarf im Arbeitsrecht

8/5/2025

 
Am Donnerstag, 8. Mai 2025, lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zur 11. Landestagung Niedersachsen nach Hannover ein.
Bild
Tagungsort: Altes Rathaus Hannover, Köbelingerstraße 4, 30159 Hannover
Tagungsbeginn: 10.00 Uhr
Folien von Prof. Dr. Franzen
Folien von Dr. Stamer

Impressionen von der Tagung

© DArbGV/Sven Störmann

ursprünglicher Post

Passend zu den politischen Änderungen widmet sich die Frühjahrstagung des DArbGV dem Reformbedarf im Arbeitsrecht. Die Moderatoren Prof. Dr. Roland Schwarze und Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M (LSE), beide Leibniz Universität Hannover, werden durch den Tag führen. Inhaltlich strukturiert wird die Tagung durch hochkarätige Vorträge von Prof. Dr. Martin Franzen, Ludwig-Maximilians-Universität München, zum Thema Reformbedarf im Beschäftigtendatenschutz, Dr. Katrin Stamer, emLAB, Hamburg, zum Thema Entgeltdiskriminierung und Entgeltgleichheit, sowie Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. (Yale), Bucerius Law School, Hamburg, zum Thema Reformbedarf im Antidiskriminierungsrecht, gestaltet.

Den Abschluss bildet eine Podiumsdiskussion in der wir unter dem Titel Quo vadis Arbeitsrecht? diskutieren möchten, welche Herausforderungen die neue Bundesregierung mit besonderer Priorität in Angriff nehmen sollte.

Das gesamte Programm finden Sie unter darbgv.de/hannover-programm.

Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis spätestens zum 28. April 2025 über den folgenden Button oder direkt über darbgv.de/hannover-anmeldung. Anmeldungen per Post, Fax, Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Jetzt anmelden.
​Eine separate Anmeldebestätigung erhalten Sie nicht, wir melden uns aber kurz vor der Tagung noch einmal bei Ihnen. 

Wie immer gilt: Die Teilnahme an unseren Tagungen ist kostenfrei und für Getränke und einen Mittagsimbiss wird gesorgt. Eine Spende oder – soweit Sie noch kein Mitglied sind – ein Mitgliedsantrag sind jedoch stets willkommen. Auch FAO-Bescheinigungen werden auf Antrag bei der Anmeldung gerne und kostenfrei erteilt, wir freuen uns jedoch in diesem Zusammenhang über eine Spende (Richtwert: 50 €). Der Versand der FAO-Bescheinigungen erfolgt im Nachgang per E-Mail.

Reisekosten können grundsätzlich nicht übernommen werden. Für alle noch in Ausbildung befindlichen Mitglieder des DArbGV, die an Landestagungen und Kongressen des DArbGV teilnehmen, gibt es  die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Reisekosten zu erhalten. Mehr dazu hier.

Die Anerkennung als geeignet i.S.d. §§ 37 BetrVG sowie § 46 BPersVG ist beantragt und wird erfahrungsgemäß erteilt. Sobald diese vorliegt, werden wir dies hier und auf LinkedIn mitteilen.

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Marker Allee 94, 59071 Hamm

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BLZ: 370 502 99
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