Am 13. März 2025 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband seine MItglieder und die interessierte Öffentlichkeit zur Ortstagung nach Heidelberg ein.
Thema: Aktuelle Fragen der Arbeitszeit
Referent: Prof. Dr. Frank Bayreuther, Universität Passau
Referent: Prof. Dr. Frank Bayreuther, Universität Passau
Tagungsort: Universität Heidelberg, Hörsaal 13, 1. OG, Neue Universität, Grabengasse 3-5
Tagungsbeginn: 17.00 Uhr
Link zum Flyer
Mit dem Zeiterfassungsbeschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21, NZA 2022, 1616) hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, eine allgemeine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dieses sogenannte „Stechuhr-Urteil“ gehört inzwischen zum Allgemeingut des Arbeitsrechts. Die Ortstagung bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der BAG- Rechtsprechung auszutauschen. Das Augenmerk des Vortrags richtet sich dabei auch auf die "Umsetzung" des Beschlusses in der betriebsverfassungsrechtlichen Praxis, sowie auf dessen Bedeutung für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess.
Ergänzend wird die arbeitszeitrechtliche Bewertung von besonderen Arbeitzeiten, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen und Rufbereitschaften mit in den Blick genommen.
Zu diesem Vortrag laden wir herzlich ein!
Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann für 2 Stunden erteit werden.
Anmeldung
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
eMail: [email protected]
Fax: (0711) 66 85-5 55
Anmeldeschluss ist der 28.02.2025
Tagungsbeginn: 17.00 Uhr
Link zum Flyer
Mit dem Zeiterfassungsbeschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21, NZA 2022, 1616) hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, eine allgemeine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dieses sogenannte „Stechuhr-Urteil“ gehört inzwischen zum Allgemeingut des Arbeitsrechts. Die Ortstagung bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der BAG- Rechtsprechung auszutauschen. Das Augenmerk des Vortrags richtet sich dabei auch auf die "Umsetzung" des Beschlusses in der betriebsverfassungsrechtlichen Praxis, sowie auf dessen Bedeutung für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess.
Ergänzend wird die arbeitszeitrechtliche Bewertung von besonderen Arbeitzeiten, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen und Rufbereitschaften mit in den Blick genommen.
Zu diesem Vortrag laden wir herzlich ein!
Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann für 2 Stunden erteit werden.
Anmeldung
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
eMail: [email protected]
Fax: (0711) 66 85-5 55
Anmeldeschluss ist der 28.02.2025