Am 10. April 2025 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zur Ortstagung nach München ein.
Thema: Let´s talk about money – Aktuelles zum Arbeitsentgelt
Referent: Dr. Rüdiger Linck, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Referent: Dr. Rüdiger Linck, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Tagungsort: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Raum 0100, Winzererstraße 9, 80797 München
Tagungsbeginn: 18.00 Uhr s.t.
Link zur Einladung
Programm
Begrüßung
Dr. Markus Gruber,
Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Dr. Harald Wanhöfer,
Präsident des Landesarbeitsgerichts München
Referat Let´s talk about money – Aktuelles zum Arbeitsentgelt
Dr. Rüdiger Linck,
Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Diskussion
Imbiss
Ende gegen 20:30 Uhr
Mitveranstalter: AGV Versicherungen und DGB Bayern
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl aufgrund der räumlichen Gegebenheiten beschränkt ist. Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an [email protected] bis zum 15.03.2025 vor.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann erteilt werden. Bitte teilen Sie den Wunsch nach einer Teilnahmebescheinigung unbedingt mit Ihrer Anmeldung mit. Gleiches gilt für sonstige Teilnahmebescheini-gungen (z.B. für die Zwecke des § 37 Abs. 6 BetrVG).
Tagungsbeginn: 18.00 Uhr s.t.
Link zur Einladung
Programm
Begrüßung
Dr. Markus Gruber,
Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Dr. Harald Wanhöfer,
Präsident des Landesarbeitsgerichts München
Referat Let´s talk about money – Aktuelles zum Arbeitsentgelt
Dr. Rüdiger Linck,
Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Diskussion
Imbiss
Ende gegen 20:30 Uhr
Mitveranstalter: AGV Versicherungen und DGB Bayern
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl aufgrund der räumlichen Gegebenheiten beschränkt ist. Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an [email protected] bis zum 15.03.2025 vor.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann erteilt werden. Bitte teilen Sie den Wunsch nach einer Teilnahmebescheinigung unbedingt mit Ihrer Anmeldung mit. Gleiches gilt für sonstige Teilnahmebescheini-gungen (z.B. für die Zwecke des § 37 Abs. 6 BetrVG).