Am 4. Mai 2026 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband in Kooperation mit dem Verband zur Förderung des Arbeitsrechts an der Universität Münster e.V. (VFA) seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zur Ortstagung nach Münster ein.
Referent: Prof. Dr. Christian Rolfs
Thema: Entgelttransparenz - Geschlechtergerechtigkeit bürokratiearm gestalten
Uhrzeit: 17:30 Uhr
Ort: Räumlichkeiten der JurGrad gGmbH, Kettelescher Hof, Königsstraße 51, 48143 Münster
Thema: Entgelttransparenz - Geschlechtergerechtigkeit bürokratiearm gestalten
Uhrzeit: 17:30 Uhr
Ort: Räumlichkeiten der JurGrad gGmbH, Kettelescher Hof, Königsstraße 51, 48143 Münster
Mehr zum Thema:
Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Ziel der zu erwartenden Neuregelungen im nationalen Recht sollen nachvollziehbarere und diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen sein. Prof. Dr. Christian Rolfs (Universität zu Köln) wirft ein Licht auf künftige Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und zeigt auf welche Ansprüche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen können. Die Anforderungen verändern bereits den Bewerbungs- und Auswahlprozess im Rahmen von Neueinstellungen. Dies betrachtet Prof. Rolfs ebenso wie mögliche individuelle Auskunftsansprüche, Berichterstattungspflichten sowie Fragen der gemeinsamen Entgeltbewertung, der Rechtsdurchsetzung sowie die Beweislastverteilung im Prozess.
Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Ziel der zu erwartenden Neuregelungen im nationalen Recht sollen nachvollziehbarere und diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen sein. Prof. Dr. Christian Rolfs (Universität zu Köln) wirft ein Licht auf künftige Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und zeigt auf welche Ansprüche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen können. Die Anforderungen verändern bereits den Bewerbungs- und Auswahlprozess im Rahmen von Neueinstellungen. Dies betrachtet Prof. Rolfs ebenso wie mögliche individuelle Auskunftsansprüche, Berichterstattungspflichten sowie Fragen der gemeinsamen Entgeltbewertung, der Rechtsdurchsetzung sowie die Beweislastverteilung im Prozess.