Update v. 27.4.2020:
Mittlerweile stehen die Aufzeichnung der Tagung, sowie einige Unterlagen der Referenten zur Verfügung.
Am 23. April 2020 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Bucerius Law School zu seiner ersten Online-Tagung ein. Die Veranstaltung wird als Live-Stream auf dieser Webseite übertragen. Rufen Sie einfach zum Tagungsbeginn diese Webseite erneut auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mittlerweile stehen die Aufzeichnung der Tagung, sowie einige Unterlagen der Referenten zur Verfügung.
Am 23. April 2020 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Bucerius Law School zu seiner ersten Online-Tagung ein. Die Veranstaltung wird als Live-Stream auf dieser Webseite übertragen. Rufen Sie einfach zum Tagungsbeginn diese Webseite erneut auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Unterlagen zur Tagung
(bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen den Sachstand vom 23.04.2020 betreffen):
Eingangsstatement Dr. Eberhard Natter
Powerpoint-Folien Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer
Thesenpapier Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
(bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen den Sachstand vom 23.04.2020 betreffen):
Eingangsstatement Dr. Eberhard Natter
Powerpoint-Folien Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer
Thesenpapier Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
Programm
16.00 Uhr Begrüßung
Dr. Helmut Nause, Präsident des DArbGV
16.05 Uhr Referat
Dr. Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Stuttgart
16.20 Uhr Referat
Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Euro-parecht, Bucerius Law School, Hamburg
16.35 Uhr Referat
Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen
16.50 Uhr Referat
Dr. Hauke Rinsdorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Behrens & Partner, Hamburg
17.05 Uhr Podiumsdiskussion
mit den Referenten.
Moderation:
Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg, und
Professor Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, Bucerius Law School, Hamburg
18.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
16.00 Uhr Begrüßung
Dr. Helmut Nause, Präsident des DArbGV
16.05 Uhr Referat
Dr. Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Stuttgart
16.20 Uhr Referat
Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Euro-parecht, Bucerius Law School, Hamburg
16.35 Uhr Referat
Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen
16.50 Uhr Referat
Dr. Hauke Rinsdorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Behrens & Partner, Hamburg
17.05 Uhr Podiumsdiskussion
mit den Referenten.
Moderation:
Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg, und
Professor Dr. Matthias Jacobs, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, Bucerius Law School, Hamburg
18.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
(Falls Sie dem Event nicht mehr beitreten können, weil die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, können Sie die Veranstaltung auf dem youtube Kanal der Bucerius Law School verfolgen.)
Seit dem 14. April 2020 liegt ein „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ vor. Vor allem soll er – zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 und gerechtfertigt mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in Zeiten einer Pandemie – nicht nur die Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen nach § 128a ZPO ausweiten, sondern auch ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ermöglichen, an der mündlichen Verhandlung mittels Übertragung in Bild und Ton von einem anderen Ort aus als dem Gericht teilzunehmen. Damit stellt sich, wie ein ZPO-Blog titelte, die Frage: „Arbeitsgerichte als Online-Courts?“ Sie berührt zentrale und verfassungsrechtlich unterlegte Grundsätze des Verfahrensrechts, insbesondere das Prinzip der Öffentlichkeit.
Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, den Verbänden und sonstigen arbeitsrechtlichen Institutionen ist aber nur zwei Tage Zeit gegeben, Stellung zu nehmen. Es eilt ganz offensichtlich. Das ist der Grund für uns, spontan und erstmals eine "Online-Tagung" zu diesem spannenden und vermutlich kontrovers diskutierten Thema anzubieten. Sie findet an dem Tag statt, an dem der DArbGV, bevor die Pandemie über uns kam, seine Verbandsversammlung in Bremen veranstalten wollte: Am Donnerstag, 23. April 2020, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Veranstaltung folgen können Sie ganz einfach auf dieser Webseite.
Wir freuen uns sehr, dass sich mit Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Dr. Eberhard Natter, Dr. Hauke Rinsdorf und Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker vier ausgewiesene Experten so kurzfristig bereit erklärt haben, an der Tagung jeweils mit einem einführenden Kurzreferat mitzuwirken. Anschließend bleibt etwa eine Stunde Zeit für Ihre Fragen und Beiträge, die Sie während der Veranstaltung in Textform einreichen können und die dann auf dem Podium diskutiert werden.
Die Tagung ist wie alle Veranstaltungen des DArbGV kostenfrei. Es besteht die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO zu erhalten – in diesem Fall freuen wir uns über eine Spende (Richtwert: 50 €). Über den genauen Modus der Beantragung werden wir Sie während der Tagung informieren. Über die Anerkennung entscheiden die Rechtsanwaltskammern im Einzelfall.
Wir hoffen, dieses kurzfristige Angebot trifft auf Ihr Interesse, und wir freuen uns, Sie am 23. April auf unserer Webseite zu begrüßen.
Seit dem 14. April 2020 liegt ein „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ vor. Vor allem soll er – zeitlich befristet bis zum 31.12.2020 und gerechtfertigt mit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in Zeiten einer Pandemie – nicht nur die Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen nach § 128a ZPO ausweiten, sondern auch ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ermöglichen, an der mündlichen Verhandlung mittels Übertragung in Bild und Ton von einem anderen Ort aus als dem Gericht teilzunehmen. Damit stellt sich, wie ein ZPO-Blog titelte, die Frage: „Arbeitsgerichte als Online-Courts?“ Sie berührt zentrale und verfassungsrechtlich unterlegte Grundsätze des Verfahrensrechts, insbesondere das Prinzip der Öffentlichkeit.
Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, den Verbänden und sonstigen arbeitsrechtlichen Institutionen ist aber nur zwei Tage Zeit gegeben, Stellung zu nehmen. Es eilt ganz offensichtlich. Das ist der Grund für uns, spontan und erstmals eine "Online-Tagung" zu diesem spannenden und vermutlich kontrovers diskutierten Thema anzubieten. Sie findet an dem Tag statt, an dem der DArbGV, bevor die Pandemie über uns kam, seine Verbandsversammlung in Bremen veranstalten wollte: Am Donnerstag, 23. April 2020, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Veranstaltung folgen können Sie ganz einfach auf dieser Webseite.
Wir freuen uns sehr, dass sich mit Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Dr. Eberhard Natter, Dr. Hauke Rinsdorf und Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker vier ausgewiesene Experten so kurzfristig bereit erklärt haben, an der Tagung jeweils mit einem einführenden Kurzreferat mitzuwirken. Anschließend bleibt etwa eine Stunde Zeit für Ihre Fragen und Beiträge, die Sie während der Veranstaltung in Textform einreichen können und die dann auf dem Podium diskutiert werden.
Die Tagung ist wie alle Veranstaltungen des DArbGV kostenfrei. Es besteht die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung i.S.d. § 15 FAO zu erhalten – in diesem Fall freuen wir uns über eine Spende (Richtwert: 50 €). Über den genauen Modus der Beantragung werden wir Sie während der Tagung informieren. Über die Anerkennung entscheiden die Rechtsanwaltskammern im Einzelfall.
Wir hoffen, dieses kurzfristige Angebot trifft auf Ihr Interesse, und wir freuen uns, Sie am 23. April auf unserer Webseite zu begrüßen.