Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalteten am 23. und 24. April 2015 zum achten Mal ein Europarechtliches Symposion. Die Veranstaltung mit etwa 300 Teilnehmern fand im Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt.
Kurzbericht
Im ersten Referat über „Elder Law“ berichtete Prof. Dr. Mia Rönnmar (Universität Lund) nach der Begrüßung der Teilnehmer durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, über Entwicklungen im Arbeitsrecht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Anschließend referierte Prof. Dr. Raimund Waltermann (Universität Bonn) in seinem Referat über „Das Alter, die Demografie und das Arbeitsrecht“ zum Thema Entwicklungen im Arbeitsrecht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Der anschließende Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Universität Freiburg), galt der Fragestellung: Pyramide oder Mobile? – Menschenrechtsschutz durch die europäischen Verfassungsgerichte“.
Nach einer lebhaften und kontroversen Diskussion der drei Vorträge klang der sehr ertragreiche erste Tag des Symposions am Abend im Kaisersaal in der Erfurter Altstadt mit einem feierlichen Abendessen aus.
Das Symposion wurde am nächsten Vormittag mit zwei weiteren Vorträgen fortgesetzt. Prof. Dr. Jacob Joussen (Universität Bochum) referierte über die „Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Arbeitsrecht“, Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard (Kliemt & Vollstädt, Frankfurt am Main) über „Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht“, wobei beide Referenten in ihren sehr interessanten Vorträgen unterschiedliche Schwerpunkte setzten.
Nach einer wiederum sehr intensiven Diskussion verabschiedete der Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V., Dr. Helmut Nause (Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg) die Teilnehmer in das wohl verdiente Wochenende. Ein großer Dank gilt der wie immer perfekten Organisation des Symposions durch das Bundesarbeitsgerichts.
Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden im Heft 5 der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ veröffentlicht. Handouts zu den Referaten finden Sie hier: http://www.bundesarbeitsgericht.de/symposion/symposion.html
Nach einer lebhaften und kontroversen Diskussion der drei Vorträge klang der sehr ertragreiche erste Tag des Symposions am Abend im Kaisersaal in der Erfurter Altstadt mit einem feierlichen Abendessen aus.
Das Symposion wurde am nächsten Vormittag mit zwei weiteren Vorträgen fortgesetzt. Prof. Dr. Jacob Joussen (Universität Bochum) referierte über die „Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Arbeitsrecht“, Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard (Kliemt & Vollstädt, Frankfurt am Main) über „Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht“, wobei beide Referenten in ihren sehr interessanten Vorträgen unterschiedliche Schwerpunkte setzten.
Nach einer wiederum sehr intensiven Diskussion verabschiedete der Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V., Dr. Helmut Nause (Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg) die Teilnehmer in das wohl verdiente Wochenende. Ein großer Dank gilt der wie immer perfekten Organisation des Symposions durch das Bundesarbeitsgerichts.
Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden im Heft 5 der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ veröffentlicht. Handouts zu den Referaten finden Sie hier: http://www.bundesarbeitsgericht.de/symposion/symposion.html
Impressionen
Sämtliche Urheberrechte der Bilder liegen beim Bundesarbeitsgericht.