Am 20. September 2023 lädt die Arbeitsgemeinschaft Hamm alle Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zur zweiten Ortstagung des Jahres 2023 ein.
Thema: Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung – alles neu?
Referent: Professor Dr. Bernd Schiefer, Schiefer Rechtsanwälte
Referent: Professor Dr. Bernd Schiefer, Schiefer Rechtsanwälte
Veranstaltungsort: Landesarbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm.
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist (1 ABR 22/21). Der Arbeitgeber ist – so das Bundesarbeitsgericht – bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 Bezug genommen, welches die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie sowie der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie betrifft (Rs. 55/18 CCOO).
Ein Paukenschlag? Oder doch nicht? Wie wirkt sich diese Rechtsprechung auf die Praxis in den Betrieben und Unternehmen aus? Und: Wie ist der als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Gesetzentwurf einzuordnen?
Hierzu wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schiefer
am Mittwoch, 20. September 2023, 16:00 Uhr
einen Vortrag in den Räumlichkeiten des
Landesarbeitsgerichts Hamm,
Marker Allee 94,
59071 Hamm
halten.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Schiefer ist als Referent zahlreicher Führungskräfte-Seminare und Inhouse-Schulungen für Firmen sowie als vormaliger Geschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen e.V. in der „Arbeitsrechtsfamilie“ bundesweit bekannt. Schiefer ist Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln, Mitherausgeber der Zeitschrift „Personalpraxis und Recht“ (PuR) sowie der Düsseldorfer Schriftenreihe. Hinzu kommen die Mitarbeit an arbeitsrechtlichen Kommentaren und Lehrbüchern sowie die Veröffentlichung zahlreicher arbeitsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften. Zum Thema „Arbeitszeit“ ist Schiefer in jüngerer Vergangenheit durch eine Veröffentlichung in der Düsseldorfer Schriftenreihe (Schiefer/Börkircher, Arbeitszeit – Rechtliche „Spielregeln” und die besonders praxisrelevanten Fragen mit zahlreichen Mustern und Gestaltungsformen – aus rechtlicher und arbeitswissenschaftlicher Sicht“) sowie in der Fachzeitschrift Der Betrieb (Schiefer, Das Arbeitszeitrecht und die maßgeblichen Bestimmungen – Im Lichte der Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, DB 2022, 2730 ff.) hervorgetreten.
Im Anschluss an den fachlichen Teil der Veranstaltung besteht wie üblich Gelegenheit zu einem weiteren auch persönlichen Austausch. Die Veranstaltung wird gegen 18:00 Uhr enden.
Nachweise der Fortbildung gemäß § 15 Abs. 1 FAO können erteilt werden.
Um Anmeldung mittels des verlinkten Formulars wird gebeten.
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuzeichnen ist (1 ABR 22/21). Der Arbeitgeber ist – so das Bundesarbeitsgericht – bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 Bezug genommen, welches die Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie sowie der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie betrifft (Rs. 55/18 CCOO).
Ein Paukenschlag? Oder doch nicht? Wie wirkt sich diese Rechtsprechung auf die Praxis in den Betrieben und Unternehmen aus? Und: Wie ist der als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Gesetzentwurf einzuordnen?
Hierzu wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schiefer
am Mittwoch, 20. September 2023, 16:00 Uhr
einen Vortrag in den Räumlichkeiten des
Landesarbeitsgerichts Hamm,
Marker Allee 94,
59071 Hamm
halten.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Schiefer ist als Referent zahlreicher Führungskräfte-Seminare und Inhouse-Schulungen für Firmen sowie als vormaliger Geschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen e.V. in der „Arbeitsrechtsfamilie“ bundesweit bekannt. Schiefer ist Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Köln, Mitherausgeber der Zeitschrift „Personalpraxis und Recht“ (PuR) sowie der Düsseldorfer Schriftenreihe. Hinzu kommen die Mitarbeit an arbeitsrechtlichen Kommentaren und Lehrbüchern sowie die Veröffentlichung zahlreicher arbeitsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften. Zum Thema „Arbeitszeit“ ist Schiefer in jüngerer Vergangenheit durch eine Veröffentlichung in der Düsseldorfer Schriftenreihe (Schiefer/Börkircher, Arbeitszeit – Rechtliche „Spielregeln” und die besonders praxisrelevanten Fragen mit zahlreichen Mustern und Gestaltungsformen – aus rechtlicher und arbeitswissenschaftlicher Sicht“) sowie in der Fachzeitschrift Der Betrieb (Schiefer, Das Arbeitszeitrecht und die maßgeblichen Bestimmungen – Im Lichte der Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, DB 2022, 2730 ff.) hervorgetreten.
Im Anschluss an den fachlichen Teil der Veranstaltung besteht wie üblich Gelegenheit zu einem weiteren auch persönlichen Austausch. Die Veranstaltung wird gegen 18:00 Uhr enden.
Nachweise der Fortbildung gemäß § 15 Abs. 1 FAO können erteilt werden.
Um Anmeldung mittels des verlinkten Formulars wird gebeten.