Die 28. Verbandsversammlung – gleichzeitig 13. Landestagung Hessen – wird am 20. April 2023 in Kassel stattfinden und sich – neben der Durchführung der alle drei Jahre stattfindenden Wahl des Verbandsausschusses – mit dem Thema des Hinweisgeberschutzes auseinandersetzen.
Den Festvortrag wird die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner halten.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz hat im Übrigen am 16. Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung (endlich) den Bundestag passiert und wird voraussichtlich am 10. Februar 2023 im Bundesrat behandelt. Anlass genug, sich in der kurz darauf stattfindenden Landestagung mit den europäischen Richtlinienvorgaben und der überfälligen nationalen Umsetzung des Hinweisgeberschutzes zu beschäftigten.
Referentinnen und Referenten sowie weiterer Veranstaltungsablauf werden an dieser Stelle sobald wie möglich mitgeteilt.
Den Festvortrag wird die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner halten.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz hat im Übrigen am 16. Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung (endlich) den Bundestag passiert und wird voraussichtlich am 10. Februar 2023 im Bundesrat behandelt. Anlass genug, sich in der kurz darauf stattfindenden Landestagung mit den europäischen Richtlinienvorgaben und der überfälligen nationalen Umsetzung des Hinweisgeberschutzes zu beschäftigten.
Referentinnen und Referenten sowie weiterer Veranstaltungsablauf werden an dieser Stelle sobald wie möglich mitgeteilt.