Am 26. April 2023 wurde Dr. Dirk Neumann 100 Jahre alt. Während der 28. Verbandsversammlung des DArbGV am 20. April 2023 in Kassel gratulierte Präsident Dr. Holger Schrade dem Ehrenpräsidenten Dr. Dirk Neumann im Namen aller Mitglieder mit folgenden Worten:
Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
begrüßen – und nicht nur begrüßen – möchte ich heute eine weitere Person. Es ist dies Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a.D. und ehemaliger Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands.
Es besteht stets Anlass, Herrn Dr. Neumann auf unseren Tagungen hervorzuheben. Heute gilt das aber in besonderer Weise.
Sie alle wissen, dass es keine wichtige Zusammenkunft des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, keine Suche nach dem für die eine oder andere Gremienwahl wichtigen Alterspräsidenten gibt, ohne dass sich Dr. Dirk Neumann, erhebt, sein Alter nennt und höflich fragte, ob im Saal noch irgendjemand sei, dessen Lebensalter darüber liege.
Und dieses Lebensalter soll uns zu Beginn unserer Tagung ein wenig beschäftigen.
Heute ist der 20. April 2023. Am 26. April 1923 kam Dirk Neumann im sächsischen Glauchau auf die Welt. Das Studium der Rechtswissenschaften führte ihn 1945 nach Leipzig, sodann nach Köln. Dort war Dirk Neumann Assistent am Lehrstuhl Nipperdey. Fortan ließ ihn das Arbeitsrecht nicht mehr los. 1950 begann seine richterliche Karriere am Arbeitsgericht Köln. 1956 wurde Dirk Neumann zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf ernannt. Am 13. April 1965, ich befand mich in meinem zweiten Lebensjahr, erfolgte der Wechsel an das Bundesarbeitsgericht mit Sitz hier in Kassel. Dort wurde er am 1. Februar 1986 dessen Vizepräsident. 1990 trat Dirk Neumann in den Ruhestand.
1923 und 1990: Beide Jahre waren von geschichtlicher Veränderung geprägt. Waren dies im Krisenjahr 1923 Verwerfungen, die das Ende der ersten deutschen Demokratie ankündigten, gehörte das Jahr 1990 zu den glücklichsten unserer deutschen Geschichte. Das Ende der Teilung unseres Landes erforderte Tatkraft in allen relevanten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Für Dirk Neumann war es nach eigenen Bekundungen ein besonders glücklicher Moment, als er in dieser Zeit 1991 seinen Ruhestand bereits wieder beenden durfte. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., wurde zunächst zum Richter am Bezirksgericht Leipzig und sodann am 1. Juli 1992 zum ersten Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz ernannt. Am 30. April 1993 war diese Anschubleistung vollbracht. Dirk Neumann ging erneut in den Ruhestand.
Ruhestand – nur auf dem Papier. So beriet Dirk Neumann Ministerpräsident Biedenkopf beim Entwurf des in den Bundesrat eingebrachten Arbeitsvertragsgesetzes. Natürlich verfasste er weiterhin viele juristische Artikel. Über Jahrzehnte beeinflusste Dirk Neumann die Fachliteratur. Von Anbeginn war er Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, lange Jahre Geschäftsführer, Verbandsausschussmitglied und eben von 1981 bis 1990 dessen Präsident.
Uns allen ist Dirk Neumann nicht nur wegen seiner sehr treffenden Beschreibung der Arbeitsgerichtsbarkeit als „extrem mündlich, extrem konzentriert“, des dazu passenden Plädoyers, arbeitsgerichtliche Urteile sollten bitte schön kurz und auf das Wesentliche konzentriert sein, und seiner lebhaften Berichte über Urlaubsreisen in den Himalaja bekannt, sondern auch als begeisterter Bahnfahrer, der selbst heute noch auf die Frage, wie er denn zur Tagung gelange, antwortet: „Mit Bahn und S-Bahn, den Rest zu Fuß.“
Dr. Dirk Neumann ist Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern der Bundesrepublik Deutschland, des Sächsischen Verdienstordens und – natürlich – Ehrenpräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands.
In wenigen Tagen, am 26. April 2023, wird Dr. Dirk Neumann 100 Jahre alt. Eine Glückwunschadresse werden Sie in der NZA vom 25. April 2023 lesen können.
Bitte erheben Sie sich, meine Damen und Herren, um Herrn Dr. Neumann zu seinem 100. Geburtstag mit einem kräftigen Applaus zu gratulieren.
begrüßen – und nicht nur begrüßen – möchte ich heute eine weitere Person. Es ist dies Dr. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a.D. und ehemaliger Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands.
Es besteht stets Anlass, Herrn Dr. Neumann auf unseren Tagungen hervorzuheben. Heute gilt das aber in besonderer Weise.
Sie alle wissen, dass es keine wichtige Zusammenkunft des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, keine Suche nach dem für die eine oder andere Gremienwahl wichtigen Alterspräsidenten gibt, ohne dass sich Dr. Dirk Neumann, erhebt, sein Alter nennt und höflich fragte, ob im Saal noch irgendjemand sei, dessen Lebensalter darüber liege.
Und dieses Lebensalter soll uns zu Beginn unserer Tagung ein wenig beschäftigen.
Heute ist der 20. April 2023. Am 26. April 1923 kam Dirk Neumann im sächsischen Glauchau auf die Welt. Das Studium der Rechtswissenschaften führte ihn 1945 nach Leipzig, sodann nach Köln. Dort war Dirk Neumann Assistent am Lehrstuhl Nipperdey. Fortan ließ ihn das Arbeitsrecht nicht mehr los. 1950 begann seine richterliche Karriere am Arbeitsgericht Köln. 1956 wurde Dirk Neumann zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf ernannt. Am 13. April 1965, ich befand mich in meinem zweiten Lebensjahr, erfolgte der Wechsel an das Bundesarbeitsgericht mit Sitz hier in Kassel. Dort wurde er am 1. Februar 1986 dessen Vizepräsident. 1990 trat Dirk Neumann in den Ruhestand.
1923 und 1990: Beide Jahre waren von geschichtlicher Veränderung geprägt. Waren dies im Krisenjahr 1923 Verwerfungen, die das Ende der ersten deutschen Demokratie ankündigten, gehörte das Jahr 1990 zu den glücklichsten unserer deutschen Geschichte. Das Ende der Teilung unseres Landes erforderte Tatkraft in allen relevanten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Für Dirk Neumann war es nach eigenen Bekundungen ein besonders glücklicher Moment, als er in dieser Zeit 1991 seinen Ruhestand bereits wieder beenden durfte. Dirk Neumann, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., wurde zunächst zum Richter am Bezirksgericht Leipzig und sodann am 1. Juli 1992 zum ersten Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz ernannt. Am 30. April 1993 war diese Anschubleistung vollbracht. Dirk Neumann ging erneut in den Ruhestand.
Ruhestand – nur auf dem Papier. So beriet Dirk Neumann Ministerpräsident Biedenkopf beim Entwurf des in den Bundesrat eingebrachten Arbeitsvertragsgesetzes. Natürlich verfasste er weiterhin viele juristische Artikel. Über Jahrzehnte beeinflusste Dirk Neumann die Fachliteratur. Von Anbeginn war er Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, lange Jahre Geschäftsführer, Verbandsausschussmitglied und eben von 1981 bis 1990 dessen Präsident.
Uns allen ist Dirk Neumann nicht nur wegen seiner sehr treffenden Beschreibung der Arbeitsgerichtsbarkeit als „extrem mündlich, extrem konzentriert“, des dazu passenden Plädoyers, arbeitsgerichtliche Urteile sollten bitte schön kurz und auf das Wesentliche konzentriert sein, und seiner lebhaften Berichte über Urlaubsreisen in den Himalaja bekannt, sondern auch als begeisterter Bahnfahrer, der selbst heute noch auf die Frage, wie er denn zur Tagung gelange, antwortet: „Mit Bahn und S-Bahn, den Rest zu Fuß.“
Dr. Dirk Neumann ist Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern der Bundesrepublik Deutschland, des Sächsischen Verdienstordens und – natürlich – Ehrenpräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands.
In wenigen Tagen, am 26. April 2023, wird Dr. Dirk Neumann 100 Jahre alt. Eine Glückwunschadresse werden Sie in der NZA vom 25. April 2023 lesen können.
Bitte erheben Sie sich, meine Damen und Herren, um Herrn Dr. Neumann zu seinem 100. Geburtstag mit einem kräftigen Applaus zu gratulieren.