Am 23. November 2015 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. zur Ortstagung nach Köln ein.
Thema: Verhältnis und Ablösung arbeitsrechtlicher Gestaltungsmittel, insbesondere durch Betriebsvereinbarung
Referent: Professor Dr. Raimund Waltermann, Universität Bonn
Referent: Professor Dr. Raimund Waltermann, Universität Bonn
LVeranstaltungsort: DGB Rechtsschutz GmbH, Hans-Böckler-Platz 1, großer Saal 1. Etage, 50672 Köln
Beginn: 18:00 Uhr
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sind häufig an mehr als einer Stelle geregelt. In welchem Verhältnis aber stehen diese Regelungen - etwa Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag - zueinander? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Regelung durch die andere abgelöst werden? Diese Fragen beschäftigen die arbeitsrechtliche Praxis nicht zuletzt angesichts zunehmender Regelungsfülle beständig.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in eine Teilnehmerliste des KAV ausgestellt werden.
Nach der Veranstaltung besteht Gelegenheit bei einer Erfrischung zu einem allgemeinen Gedankenaustausch.
In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln, dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Köln e.V., der DGB-Rechtsschutz GmbH, sowie dem Kölner Anwaltsverein e.V.
Link zum Tagungsbericht
Beginn: 18:00 Uhr
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sind häufig an mehr als einer Stelle geregelt. In welchem Verhältnis aber stehen diese Regelungen - etwa Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag - zueinander? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Regelung durch die andere abgelöst werden? Diese Fragen beschäftigen die arbeitsrechtliche Praxis nicht zuletzt angesichts zunehmender Regelungsfülle beständig.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Teilnahmebescheinigungen nach § 15 FAO können bei Eintrag in eine Teilnehmerliste des KAV ausgestellt werden.
Nach der Veranstaltung besteht Gelegenheit bei einer Erfrischung zu einem allgemeinen Gedankenaustausch.
In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln, dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Köln e.V., der DGB-Rechtsschutz GmbH, sowie dem Kölner Anwaltsverein e.V.
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