Gemeinsam mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zur Köln und der Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e.V. lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zum 15. Kölner Sozialrechtstag am 16. März 2017 ein.
Unter dem Generalthema Entwicklung des Sozialstaats – Zwischenbilanz und Perspektiven der Reformen 2014-2017 beleuchten diverse hochkarätige Referentinnen und Referenten die verschiedenen Bereiche des Sozialrechts und geben einen Überblick über aktuelle Entwicklungen.
Die Eröffnungsreferate halten
Andrea Nahles, MdB, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zum Thema Aktuelle Fragen der Arbeitsmarktund Sozialpolitik
sowie
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, zum Thema Solidarität im sozialen Rechtsstaat.
Die Eröffnungsreferate halten
Andrea Nahles, MdB, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zum Thema Aktuelle Fragen der Arbeitsmarktund Sozialpolitik
sowie
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, zum Thema Solidarität im sozialen Rechtsstaat.
Die einzelnen Themen und Referenten finden Sie in der Einladung.
Die Tagung beginnt um 9.00 Uhr und findet statt in der Universität zu Köln, Hörsaal I des WiSo-Gebäudes, Universitätsstraße 24, 50923 Köln.
Anmeldungen sind bis zum 28.02.2017 auf folgenden Wegen möglich:
Die Tagung beginnt um 9.00 Uhr und findet statt in der Universität zu Köln, Hörsaal I des WiSo-Gebäudes, Universitätsstraße 24, 50923 Köln.
Anmeldungen sind bis zum 28.02.2017 auf folgenden Wegen möglich:
E-Mail Fax Post | [email protected] 0221 - 470 4961 Universität zu Köln Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln |
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bescheinigungen nach § 15 FAO über 7 Zeitstunden können erteilt werden. Von Teilnehmern die eine Bescheinigung erhalten, erbitten wir eine Spende auf das in der Einladung genannte Konto (Richtwert EUR 50,00).
Bescheinigungen nach § 15 FAO über 7 Zeitstunden können erteilt werden. Von Teilnehmern die eine Bescheinigung erhalten, erbitten wir eine Spende auf das in der Einladung genannte Konto (Richtwert EUR 50,00).