Am 29. April 2015 lädt der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. zu einer Vortragsveranstaltung nach Hamm ein.
Thema: Ausgewählte Probleme des Mindestlohngesetzes
Referentin: Frau Prof. Dr. Claudia Schubert, Universität Bochum
Referentin: Frau Prof. Dr. Claudia Schubert, Universität Bochum
Veranstaltungsort: Landesarbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm
Veranstaltungsbeginn: 16:00 Uhr
Der flächendeckende Mindestlohn ergänzt die bisherige Arbeits- und Sozialord- nung um einen wesentlichen Bestandteil zur Sicherung der Vergütung der Ar- beitnehmer. Ab dem 1.1.2015 bildet der gesetzliche Mindestlohn branchenüber- greifend eine unterste Lohngrenze. Das Mindestlohngesetz weist eine Reihe von Ausnahmen auf, deren Verfassungskonformität und deren Reichweite in Frage stehen. Darüber hinaus ergeben sich bei der Gesetzesanwendung eine Reihe von Fragen zur Berechnung des Mindestlohns und zur Durchsetzung des Anspruchs. Das Referat wird ausgewählte Probleme des neuen Mindestlohnge- setzes in den Fokus nehmen. Dazu gehören insbesondere die Anwendung des Mindestlohns auf Praktikanten und die davon bestehenden gesetzlichen Aus- nahmen sowie die für den Mindestlohn relevanten Vergütungsbestandteile, aber auch die Folgen des Gesetzes für Ausschlussfristen, Ausgleichsquittungen und Vergleiche.
Frau Prof. Dr. Schubert wird den derzeitigen Stand der Diskussion wiedergeben. Frau Prof. Schubert vertritt an der Ruhr-Universität Bochum das Zivil- und Arbeitsrecht. Sie ist zugleich ge- schäftsführende Direktorin des Instituts für Arbeitsrecht Berlin und Bochum.
Nach dem Vortrag mit anschließender Diskussion besteht Gelegenheit zum Aus- tausch. Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann erstellt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Link zur Einladung und Anmeldungsformular
Link zum Tagungsbericht
Veranstaltungsbeginn: 16:00 Uhr
Der flächendeckende Mindestlohn ergänzt die bisherige Arbeits- und Sozialord- nung um einen wesentlichen Bestandteil zur Sicherung der Vergütung der Ar- beitnehmer. Ab dem 1.1.2015 bildet der gesetzliche Mindestlohn branchenüber- greifend eine unterste Lohngrenze. Das Mindestlohngesetz weist eine Reihe von Ausnahmen auf, deren Verfassungskonformität und deren Reichweite in Frage stehen. Darüber hinaus ergeben sich bei der Gesetzesanwendung eine Reihe von Fragen zur Berechnung des Mindestlohns und zur Durchsetzung des Anspruchs. Das Referat wird ausgewählte Probleme des neuen Mindestlohnge- setzes in den Fokus nehmen. Dazu gehören insbesondere die Anwendung des Mindestlohns auf Praktikanten und die davon bestehenden gesetzlichen Aus- nahmen sowie die für den Mindestlohn relevanten Vergütungsbestandteile, aber auch die Folgen des Gesetzes für Ausschlussfristen, Ausgleichsquittungen und Vergleiche.
Frau Prof. Dr. Schubert wird den derzeitigen Stand der Diskussion wiedergeben. Frau Prof. Schubert vertritt an der Ruhr-Universität Bochum das Zivil- und Arbeitsrecht. Sie ist zugleich ge- schäftsführende Direktorin des Instituts für Arbeitsrecht Berlin und Bochum.
Nach dem Vortrag mit anschließender Diskussion besteht Gelegenheit zum Aus- tausch. Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann erstellt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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