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Landestagung Sachen-Anhalt: Mitbestimmung – der Datenschutz und Ihre Zukunft

10/11/2022

 
Am 10. November 2022, 10.00 Uhr, fand die 3. Landestagung Sachsen-Anhalt in der Leopoldina in Halle (Saale) statt.
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… ja, Sie haben richtig gelesen: Es soll ein Bogen zwischen den aktuellen Themen der Mitbe-stimmung sowie deren Zukunft und dem Datenschutz geschlagen werden. Das vorhandene Spannungsverhältnis wird in den Mittelpunkt gestellt – und dies am 10. November 2022 im Rahmen der 3. Landestagung Sachsen-Anhalt in den Räumlichkeiten der Leopoldina in Halle (Saale).
Update vom 11.11.2022

Sobald und die Folien der Referentinnen und Referenten vorliegen, werden wir diese hier bereitstellen.
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Link zu den Folien von Prof. Dr. Franzen
Die Folien von Frau Dr. Haußmann senden wir Teilnehmenden auf individuelle Anfrage per E-Mail zu.
Link zu den Folien von Dr. Butollo
Link zu den Folien von Prof. Dr. Deinert
Link zu den Folien von Prof. Dr. Annuß
Link zu den Folien von Dr. Wenckebach

Im Folgenden finden Sie einige Impressionen von der Tagung.

Impressionen von der Tagung

Ursprünglicher Beitrag

Den Grundstein wird zunächst Prof. Dr. Martin Franzen (Ludwig-Maximilians-Universität München) mit seinem Vortrag „Betriebsverfassung und Datenschutz“ legen. Im Anschluss wird sich Rechtsanwältin Dr. Katrin Haußmann (Gleiss Lutz Stuttgart) mit der Thematik „Betriebliche Auseinandersetzungen um Datenschutz“ beschäftigen, bevor dann im dritten Block – wie bei Landestagungen des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands üblich – ein interdisziplinärer Beitrag folgt, dieses Mal durch Dr. Florian Buttolo (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) zum Thema „Mitbestimmung am Arbeitsplatz durch transparentes und integratives algorithmisches Management“. Schließlich macht Digitalisierung nicht vor der betrieblichen Mitbestimmung halt.

Den vierten Fachvortrag wird Prof. Dr. Olaf Deinert (Georg-August-Universität Göttingen) halten, der mit dem Thema „Betriebliche Mitbestimmung im 21. Jahrhundert“ einen Blick in die Zukunft wagen und den Übergang zur abschließenden Podiumsdiskussion einleiten wird. Auf dem Podium diskutieren werden abschließend Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Annuß (Pusch Wahlig), Dr. Johanna Wenckebach (Wissenschaftliche Direktorin des HSI Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht), Kenneth Köth (Leiter Personal der VEM-Gruppe) und René Pöhls (Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG).

Natürlich wird zwischen den Veranstaltungsblöcken wie immer in ausreichendem Umfang Gelegenheit bestehen, mit den anderen Tagungsteilnehmenden fachlich zu diskutieren. Moderiert wird die Tagung durch Prof. Dr. Katja Nebe und Prof. Dr. Daniel Ulber (beide Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Das ganze Tagungsprogramm können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. 

Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis spätestens zum 27. Oktober 2022 über den folgenden Button oder direkt über darbgv.de/halle-anmeldung. Anmeldungen per Post, Fax, Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Die Tagung findet im Festsaal der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, Jägerberg 1, 06108 Halle (Saale) statt. 

Wie immer gilt: Die Teilnahme an unseren Tagungen ist kostenfrei und für Getränke und einen Mittagsimbiss wird gesorgt. Eine Spende oder – soweit Sie noch kein Mitglied sind – ein Mitgliedsantrag sind jedoch stets willkommen. Auch FAO-Bescheinigungen (5,25 Stunden netto) werden auf Antrag bei der Anmeldung gerne und kostenfrei erteilt, wir freuen uns jedoch in diesem Zusammenhang über eine Spende (Richtwert: 50 €).

Reisekosten können grundsätzlich nicht übernommen werden. Bis zum 7. September besteht im Dorint-Hotel Halle (Dorotheenstraße 12, 06108 Halle (Saale)) ein Abrufkontingent, aus dem Sie sich unter Angabe des Stichwortes "Deutscher Arbeitsgerichtsverband" ein Zimmer reservieren könnten. Sie erreichen das Hotel unter +49 345 2923606 oder per E-Mail unter reservierung.halle-charlottenhof@dorint.com. ​

​Für alle noch in Ausbildung befindlichen Mitglieder des DArbGV, die an Landestagungen und Kongressen des DArbGV teilnehmen, gibt es  die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Reisekosten zu erhalten. Mehr dazu hier.

Die Tagung ist vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfallen als geeignet i.S.d. §§ 37 BetrVG anerkannt. Die Anerkennung gem. § 46 BPersVG steht noch aus. Sobald diese vorliegt, werden wir dies hier und auf LinkedIn mitteilen.

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